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CPAP im Urlaub:
Das Wichtigste auf einen Blick
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Ausgewählte Artikel
Heft 3/2009
Schlafapnoe und Urlaub
CPAP im Urlaub
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Marion Zerbst und Ulrich Obergfell
Eine CPAP-Therapie sollte auch im Urlaub
nicht unterbrochen werden, weil sonst die schlafapnoe-typischen
Symptome wieder auftreten – mit allen damit verbundenen
Gefahren und Einschränkungen der Lebensqualität. Hier
erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem
„Pustomaten“ in Urlaub fahren – damit Sie
unterwegs keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Dokumente
Für die Sicherheitskontrolle am Flughafen benötigen
Sie eine Zollbescheinigung (am besten in mehreren Sprachen), aus der
hervorgeht, dass es sich bei dem CPAP-Gerät um ein
für Sie lebenswichtiges medizinisches Produkt handelt.
Auch Gerätetyp und Zubehör sollten aufgeführt
sein. Planen Sie genügend Zeit für die
Gepäckkontrolle ein für den Fall, dass Ihr Gerät
genauer inspiziert werden sollte! Die Zollbescheinigung
erhalten Sie von Ihrem Gerätelieferanten.
In der
Regel liefern alle Gerätehersteller einen Patientenpass mit,
der vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden und
Gerätetyp, Datum der Aushändigung und Ihre
Therapiedruckwerte beinhalten sollte. Ein solcher Pass hilft
Ihnen weiter, wenn Sie im Urlaub einen Arzt aufsuchen
müssen, Hilfe vom Kundendienst benötigen – oder
falls es bei der Sicherheitskontrolle einmal Probleme geben
sollte.
Auch
die Gebrauchsanleitung gehört mit ins Gepäck –
für alle Fälle!
Transport
Transportieren Sie Ihr CPAP-Gerät bei Flugreisen stets im Handgepäck (am
besten in der mitgelieferten Transporttasche), ebenso
natürlich auch wichtige Zubehörteile. Sollte Ihr
Gepäck unterwegs einmal fehlgeleitet werden oder ganz
verloren gehen, so ist auf diese Weise wenigstens das
Beatmungsgerät gerettet. Außerdem wird mit den
Gepäckstücken beim Verladen nicht immer zimperlich
umgegangen, und das tut Ihrem „kleinen Liebling“
ganz bestimmt nicht gut. Auf den Transport des Gerätes als
Handgepäck sind die Fluggesellschaften bei Vorlage von
Patientenpass und Zollbescheinigung verpflichtet.
Zubehör
Prüfen
Sie Ihr gesamtes Zubehör rechtzeitig vor der Reise und
tauschen Sie beschädigte oder verschlissene Teile aus oder
nehmen vorsichtshalber Ersatz mit.
Informieren
Sie sich vorher über die Stromspannung im Urlaubsland. Bei
Reisen in Länder mit 110-Volt-Anschluss ist bei manchen
CPAP-Geräten eine Umstellung auf diesen Spannungsbereich
erforderlich. Dies können Sie der Gebrauchsanleitung
entnehmen; notfalls fragen Sie bei Ihrem Servicepartner nach
(bei der Rückreise aber bitte nicht vergessen, das
Gerät wieder auf 220–240 Volt
zurückzustellen!). Moderne Geräte können ohne
Umschalten an 100 bis 240 Volt betrieben werden.
Sinnvoll ist auch ein Reiseadapter – es sei denn, Ihr Gerät ist
mit einem Eurostecker ausgerüstet (das sind die flachen,
zweipoligen Stecker). Dann erübrigt sich der Adapter
zumindest für Reisen ins europäische Ausland.
Es
empfiehlt sich auch die Mitnahme eines Verlängerungskabels,
weil sich in der Nähe des Bettes zwar meistens, aber eben
doch nicht immer eine Steckdose befindet.
Der Luftbefeuchter nimmt
zusätzlichen Platz im Gepäck ein. Falls Sie Urlaub am
Meer oder in Ländern mit hoher Luftfeuchtigkeit machen,
können Sie eventuell darauf verzichten. Probieren Sie es
einmal aus! Wenn Sie daraufhin Fließschnupfen oder
trockene Nasenschleimhäute quälen, sollten Sie ihn
beim nächsten Mal lieber wieder mitnehmen.
Falls
Sie im Urlaub einen Befeuchter benötigen sollten, denken
Sie auch an die Trinkwasserqualität Ihres Reiselandes: Ist
diese gut, so können Sie ebenso wie in Deutschland frisch
abgekochtes und anschließend auf Zimmertemperatur
abgekühltes Leitungswasser verwenden. In Regionen mit
schlechten Hygieneverhältnissen (z. B. Afrika,
Südamerika und manchen asiatischen Ländern)
befüllen Sie Ihren Luftbefeuchter lieber mit Sterilwasser
aus der Apotheke – sonst ereilt Sie womöglich
„Montezumas Rache“!
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