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CPAP im Urlaub:
Das Wichtigste auf einen Blick
Marion Zerbst und Ulrich Obergfell

Eine CPAP-Therapie sollte auch im Urlaub nicht unterbrochen werden, weil sonst die schlafapnoe-typischen Symptome wieder auftreten – mit allen damit verbundenen Gefahren und Einschränkungen der Lebensqualität. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie mit Ihrem „Pustomaten“ in Urlaub fahren – damit Sie unterwegs keine unliebsamen Überraschungen erleben.

Dokumente
Für die Sicherheitskontrolle am Flughafen benötigen Sie eine Zollbescheinigung (am besten in mehreren Sprachen), aus der hervorgeht, dass es sich bei dem CPAP-Gerät um ein für Sie lebenswichtiges medizinisches Produkt handelt. Auch Gerätetyp und Zubehör sollten aufgeführt sein. Planen Sie genügend Zeit für die Gepäckkontrolle ein für den Fall, dass Ihr Gerät genauer inspiziert werden sollte! Die Zollbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Gerätelieferanten.
In der Regel liefern alle Gerätehersteller einen Patientenpass mit, der vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden und Gerätetyp, Datum der Aushändigung und Ihre Therapiedruckwerte beinhalten sollte. Ein solcher Pass hilft Ihnen weiter, wenn Sie im Urlaub einen Arzt aufsuchen müssen, Hilfe vom Kundendienst benötigen – oder falls es bei der Sicherheitskontrolle einmal Probleme geben sollte.
Auch die Gebrauchsanleitung gehört mit ins Gepäck – für alle Fälle!

Transport
Transportieren Sie Ihr CPAP-Gerät bei Flugreisen stets im Handgepäck (am besten in der mitgelieferten Transporttasche), ebenso natürlich auch wichtige Zubehörteile. Sollte Ihr Gepäck unterwegs einmal fehlgeleitet werden oder ganz verloren gehen, so ist auf diese Weise wenigstens das Beatmungsgerät gerettet. Außerdem wird mit den Gepäckstücken beim Verladen nicht immer zimperlich umgegangen, und das tut Ihrem „kleinen Liebling“ ganz bestimmt nicht gut. Auf den Transport des Gerätes als Handgepäck sind die Fluggesellschaften bei Vorlage von Patientenpass und Zollbescheinigung verpflichtet.

Zubehör
 Prüfen Sie Ihr gesamtes Zubehör rechtzeitig vor der Reise und tauschen Sie beschädigte oder verschlissene Teile aus oder nehmen vorsichtshalber Ersatz mit.

 Informieren Sie sich vorher über die Stromspannung im Urlaubsland. Bei Reisen in Länder mit 110-Volt-Anschluss ist bei manchen CPAP-Geräten eine Umstellung auf diesen Spannungsbereich erforderlich. Dies können Sie der Gebrauchsanleitung entnehmen; notfalls fragen Sie bei Ihrem Servicepartner nach (bei der Rückreise aber bitte nicht vergessen, das Gerät wieder auf 220–240 Volt zurückzustellen!). Moderne Geräte können ohne Umschalten an 100 bis 240 Volt betrieben werden.
Sinnvoll ist auch ein Reiseadapter – es sei denn, Ihr Gerät ist mit einem Eurostecker ausgerüstet (das sind die flachen, zweipoligen Stecker). Dann erübrigt sich der Adapter zumindest für Reisen ins europäische Ausland.
Es empfiehlt sich auch die Mitnahme eines Verlängerungskabels, weil sich in der Nähe des Bettes zwar meistens, aber eben doch nicht immer eine Steckdose befindet.
Der Luftbefeuchter nimmt zusätzlichen Platz im Gepäck ein. Falls Sie Urlaub am Meer oder in Ländern mit hoher Luftfeuchtigkeit machen, können Sie eventuell darauf verzichten. Probieren Sie es einmal aus! Wenn Sie daraufhin Fließschnupfen oder trockene Nasenschleimhäute quälen, sollten Sie ihn beim nächsten Mal lieber wieder mitnehmen.
 Falls Sie im Urlaub einen Befeuchter benötigen sollten, denken Sie auch an die Trinkwasserqualität Ihres Reiselandes: Ist diese gut, so können Sie ebenso wie in Deutschland frisch abgekochtes und anschließend auf Zimmertemperatur abgekühltes Leitungswasser verwenden. In Regionen mit schlechten Hygieneverhältnissen (z. B. Afrika, Südamerika und manchen asiatischen Ländern) befüllen Sie Ihren Luftbefeuchter lieber mit Sterilwasser aus der Apotheke – sonst ereilt Sie womöglich „Montezumas Rache“!