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Durch Sekundenschlaf sekundenschnell in den Tod
von Rainer Bernickel

Nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern der Mensch steht im Mittelpunkt all unseren Handelns. Zu seinem Wohl müssen Sicherheitsressourcen eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. In der Konstellation „Mensch, Maschine und Verkehrsraum“ ist der Mensch der größte Unsicherheitsfaktor. Alarmierende Zahlen bei der Verkehrsunfallentwicklung mit der möglichen Ursache Übermüdung müssen alle Verantwortlichen, die Unfallprävention betreiben, sensibilisieren und zum Handeln veranlassen. Jeder vierte tödliche Verkehrsunfall ist nach Expertenmeinung auf Müdigkeit zurückzuführen.
Von Experten medizinischer Fakultäten und Verkehrsforschern werden 20 Millionen Deutsche mit akuten Durchschlafstörungen und ca. 3 Millionen mit einer dauerhaften Einschlafstörung vermutet. Eigenverantwortliches Handeln der Betroffenen beim Erkennen dieses gravierenden Krankheitsbildes ist unabdingbar und kann unter Umständen das eigene Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer retten.

Jeder Zweite ist schon mal am Steuer eingeschlafen
Befragungen motorisierter Verkehrsteilnehmer, ob sie schon einmal am Steuer eingenickt seien, wurden von jedem zweiten mit Ja beantwortet. Den meisten Betroffenen ist nicht bewusst, dass es sich dabei um ein behandlungswürdiges Krankheitsbild handeln kann.
Fest steht, dass, wenn man erste erkennbare Anzeichen einer Übermüdung nicht beachtet und dadurch bedingt einen Verkehrsunfall verursacht, eine fahrlässige Handlung vorliegt. Ist ein Betroffener über ein vorliegendes Krankheitsbild (Diagnose Schlafapnoe) informiert und verursacht dann einen Verkehrsunfall, so handelt er vorsätzlich und wird mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müssen, wenn er einen solchen Unfall denn überlebt.
Das Erstellen genauer Statistiken für diese Unfallursache ist aufgrund nicht registrierter Daten bei der Unfallaufnahme nicht möglich; und genau hier müssen die Kontrollorgane ansetzen.
Der polizeiliche Begriff „Alleinunfall“, bei dem der Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn abgekommen ist, reicht für eine zielgerichtete Dokumentation absolut nicht aus und lässt nur eine geschätzte, durch Aussagen von Betroffenen unterstützte Zahlenerfassung zu. Hier bedarf es einer gezielten Ermittlungstätigkeit, um die Hintergründe eines möglichen Verkehrsunfalles mit der Ursache Übermüdung einwandfrei belegen zu können.

Auf Parkplatzsuche eingeschlafen
So konnten im Überwachungsbereich der Autobahnpolizei Münster im Zeitraum von Mai bis Juli 2005 nur durch die Aussagen der betroffenen Fahrer, sie seien kurz eingeschlafen, aktuelle Zahlen festgestellt werden. Bei den Fahrern handelte es sich in allen Fällen um Lkw-Fahrer, die nach eigenen Angaben bei der Suche nach einem freien Parkplatz in den so genannten Sekundenschlaf fielen.
Diese Angaben konnten nach Einsichtnahme der unfallaufnehmenden Polizeibeamten in die Schaublätter gut nachvollzogen werden. Nach Zurücklegen einer Wegstrecke von ca. 60–70 km (so weit liegen die bewirtschafteten Rast- und Tankanlagen ungefähr auseinander) senkte sich der Geschwindigkeitsaufschrieb bis zur Grundlinie, ging nach 2–3 Minuten erkennbar wieder nach oben und zeigt dem Kontrollierenden so an: Parkplatz gesucht, vermutlich kein Platz frei und weitergefahren.
Eine weitere mögliche Ursache für die Übermüdung könnte im Freizeitverhalten der Lkw-Fahrer liegen. Nachdem sie die Woche über von ihren Familien getrennt waren, könnte ein intensiv auf Freizeit ausgerichtetes Verhalten erhebliche Schlafdefizite bei den Fahrern verursachen, sodass sie am Sonntagabend nicht ausreichend ausgeruht in die neue Arbeitswoche gehen. Transparent wird dieses Problem bei Unfallaufnahmen mit der vermutlichen Ursache Übermüdung. Durch ein zu geringes Schlafangebot am Wochenende kommt es wenige Stunden nach Fahrtantritt trotz subjektiv empfundener ausreichender Ruhezeit zu Müdigkeitsattacken. Das kann zu folgenschweren Verkehrsunfällen führen.
Dies trifft aber nicht nur für Lkw-Fahrer zu. Die Dunkelziffer bei den verunglückten Pkw-Fahrern ist wahrscheinlich – gerade in der Urlaubsreisezeit – überdurchschnittlich hoch.
Eine deutliche Überschätzung der Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Missachtung körperlicher Signale bei einer monotonen Autobahnfahrt – das sind ideale Grundvoraussetzungen für eine Müdigkeitsattacke. Verkehrsteilnehmer mit Schlafstörungen (und hier besonders ältere Personen) sind besonders anfällig für Sekundenschlaf.
Die Unfallursache Müdigkeit müssen wir von der Gefährlichkeit her mittlerweile mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr gleichsetzen.
Die Polizei kann bei Überprüfungen von Lkw anhand der Schaublätter die geleisteten Stunden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften feststellen und im Ernstfall bei einer Überschreitung die Weiterfahrt untersagen.
Aber was ist mit den vielen Pkw- oder Gespannfahrern? Hier ist eine vorbeugende Kontrolle nicht möglich. Erst wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, kann anhand der Spurenlage und/ oder der Aussage des Fahrers von der Ursache Müdigkeit/Sekundenschlaf als Unfallursache ausgegangen werden.

Auf Warnsignale achten
Übermüdung am Steuer (trotz subjektiv als genügend empfundener Schlafmenge) beschäftigt namhafte Schlafforscher in unserem Land. Jeder Betroffene kann, wenn er die Warnsignale seines Körpers beachtet, rechtzeitig geeignete Vorbeugungsmaßnahmen treffen. Irritationen im Blickfeld (so genannter Tunnelblick), trockener Mund und brennende Augen sind nur einige Warnsignale, die vom Fahrzeugführer sofort beachtet werden müssen.
Das Radio lauter zu stellen, Fenster zu öffnen und Luft ins Fahrzeuginnere zu lassen, sind nur kurzfristige Lösungen und nicht dazu geeignet, Müdigkeit auf Dauer fern zu halten.
Besser ist es, auf einen Rastplatz zu fahren und der Forderung des Körpers nach Schlaf mit einem „Nickerchen“ nachzukommen.
Jeder zweite Deutsche klagt über schlechten und unregelmäßigen Schlaf. Nach Angaben des Schlafmediziners Professor Dr. Jürgen Zulley soll es bald möglich sein, mit einem neuen Müdigkeits-Test erstmals Übermüdung zu definieren und damit messbar zu machen.
Der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer, die mit ihrem Fahrzeug wegen einer Sekundenschlafattacke einen Unfall verursachten, hatte erhebliche Schlafdefizite. Das trifft gleichermaßen auf Pkw- wie Lkw-Fahrer zu; hier unterscheidet sich jeweils nur das Ausmaß der Personen- und Sachschäden deutlich.
Die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verursachung eines Verkehrsunfalls und der Ursache Übermüdung (Sekundenschlaf) und die daraus resultierenden Konsequenzen sind den meisten Verkehrsteilnehmern nicht einmal ansatzweise bekannt.
In der Regel gibt es kein Einschlafen am Steuer ohne vorherige Anzeichen, die auch von unerfahrenen Fahrern festgestellt werden können. Daraus folgt, dass bei erfahrenen Fahrzeugführern Angaben am Unfallort, sie hätten vorher Ermüdungserscheinungen nicht festgestellt, gänzlich unglaubwürdig sind. Dies ist Grundlage für diverse höchst-/obergerichtliche Urteile. Anzuführen sind hier beispielhaft die Urteile des OLG Frankfurt vom 26.5.92-8U 184/91 und des BGH VRS 1721 / BGH DAR 55 160 / BGH DAR 54 208.
Der Paragraph 1 StVO verpflichtet jeden Fahrzeugführer, sich so zu verhalten, dass andere weder geschädigt noch gefährdet werden. Im Paragraphen 2 Fahrerlaubnis VO (eingeschränkte Zulassung, nachfolgend FEV) wird darauf hingewiesen, dass derjenige, der sich aufgrund körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Straßenverkehr nur teilnehmen darf, wenn er Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet.

Wann droht Führerscheinentzug?
Sollte es trotz der Verpflichtung zur Beachtung der Bestimmungen des § 1 StVO sowie § 2 FEV zu einer Fahrt mit einem Fahrzeug und dabei zu einem Verkehrsunfall mit der Ursache Übermüdung kommen, greifen u. U. die Bestimmungen des § 315c StGB, und es droht der Führerscheinentzug. Die Ordnungswidrigkeiten aus FEV und StVO würden dann durch § 315c StGB subsumiert.
Eine Straftat könnte dann in Betracht kommen, wenn der Fahrzeugführer Ermüdungserscheinungen ignoriert hat. Typische Ermüdungserscheinungen sind die bereits vorhin beschriebenen deutlichen Körpersignale.
Wenn durch diesen körperlichen/geistigen Mangel (übermüdeter Körper/Geist) eine so genannte Fremdgefährdung entstehen würde – was bei einem Verkehrsunfall (ausgenommen Alleinunfall) – immer zwangsläufig der Fall ist, liegt bei entsprechendem Nachweis-/Beweisverfahren (Aussage, Einfahrspur, Zeugenaussagen, Tagesablauf etc.) der Verdacht einer Straftat vor. Gesetzgeber und Justiz betrachten diesen Tatbestand als derart gefährlich, dass dieses Verhalten vom reinen Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht mehr getragen wird, sondern zu einem Straftatbestand führt. (Jagusch/Henschel 35. Aufl. § 315c Randnummer 14, Seite 1414 Becksche Kurzkommentare )
Eine denkbare und auch folgerichtige Maßnahme wäre dann u. U. die Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins/der Fahrerlaubnis, da diesem Verkehrsteilnehmer die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges/zur Teilnahme am Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer im Vorgriff auf eine solch folgende richterliche Anordnung untersagt werden könnte/sollte. (§ 69 StGB) Die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins würde nach der Maßgabe folgender Rechtsgrundlagen erfolgen: § 94 i.V.m. § 111a StPO i.V.m. § 69 StGB i.V.m. § 315 c StGB.
Um diese Konsequenzen auf der Basis rechtlicher Bestimmungen auch durchführen zu können, müssen im Vorfeld bisher in der polizeilichen Praxis offensichtliche Grundsätze schon im Ermittlungsansatz geändert werden.
Denn Unfälle und deren Folgen zu reduzieren, ist das vorrangige Ziel der Autobahnpolizei in NRW. Vor dem Hintergrund ständig steigender Zulassungszahlen und der Zukunftsprognosen von Verkehrsexperten werden in der Kategorie „Unfallursache Übermüdung“ ansonsten unnötigerweise weitere Menschenleben geopfert. Daher sollten gemeinsame Bemühungen im präventiven Bereich schnellstens zukunftsorientiert und zielgerichtet umgesetzt werden.

Rainer Bernickel
Polizeihauptkommissar
Autobahnpolizei Münster
Leitungsstab SG 3
Hammer Str. 234
48153 Münster