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Durch Sekundenschlaf sekundenschnell in
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Jahrgang 2006 Ausgewählte Artikel
Durch Sekundenschlaf sekundenschnell in
den Tod
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von Rainer Bernickel
Nicht nur wirtschaftliche Interessen,
sondern der Mensch steht im Mittelpunkt all unseren Handelns.
Zu seinem Wohl müssen Sicherheitsressourcen eingesetzt und
kontinuierlich weiterentwickelt werden. In der Konstellation
„Mensch, Maschine und Verkehrsraum“ ist der Mensch
der größte Unsicherheitsfaktor. Alarmierende Zahlen
bei der Verkehrsunfallentwicklung mit der möglichen
Ursache Übermüdung müssen alle Verantwortlichen,
die Unfallprävention betreiben, sensibilisieren und zum
Handeln veranlassen. Jeder vierte tödliche Verkehrsunfall
ist nach Expertenmeinung auf Müdigkeit
zurückzuführen.
Von Experten medizinischer Fakultäten
und Verkehrsforschern werden 20 Millionen Deutsche mit akuten
Durchschlafstörungen und ca. 3 Millionen mit einer
dauerhaften Einschlafstörung vermutet.
Eigenverantwortliches Handeln der Betroffenen beim Erkennen
dieses gravierenden Krankheitsbildes ist unabdingbar und kann
unter Umständen das eigene Leben und das Leben anderer
Verkehrsteilnehmer retten.
Jeder Zweite ist schon mal am Steuer
eingeschlafen
Befragungen motorisierter
Verkehrsteilnehmer, ob sie schon einmal am Steuer eingenickt
seien, wurden von jedem zweiten mit Ja beantwortet. Den meisten
Betroffenen ist nicht bewusst, dass es sich dabei um ein
behandlungswürdiges Krankheitsbild handeln kann.
Fest steht, dass, wenn man erste erkennbare
Anzeichen einer Übermüdung nicht beachtet und dadurch
bedingt einen Verkehrsunfall verursacht, eine fahrlässige
Handlung vorliegt. Ist ein Betroffener über ein
vorliegendes Krankheitsbild (Diagnose Schlafapnoe) informiert
und verursacht dann einen Verkehrsunfall, so handelt er
vorsätzlich und wird mit einem deutlich höheren
Strafmaß rechnen müssen, wenn er einen solchen
Unfall denn überlebt.
Das Erstellen genauer Statistiken für
diese Unfallursache ist aufgrund nicht registrierter Daten bei
der Unfallaufnahme nicht möglich; und genau hier
müssen die Kontrollorgane ansetzen.
Der polizeiliche Begriff
„Alleinunfall“, bei dem der Verkehrsteilnehmer von
der Fahrbahn abgekommen ist, reicht für eine
zielgerichtete Dokumentation absolut nicht aus und lässt
nur eine geschätzte, durch Aussagen von Betroffenen
unterstützte Zahlenerfassung zu. Hier bedarf es einer
gezielten Ermittlungstätigkeit, um die Hintergründe
eines möglichen Verkehrsunfalles mit der Ursache
Übermüdung einwandfrei belegen zu können.
Auf Parkplatzsuche eingeschlafen
So konnten im Überwachungsbereich der
Autobahnpolizei Münster im Zeitraum von Mai bis Juli 2005
nur durch die Aussagen der betroffenen Fahrer, sie seien kurz
eingeschlafen, aktuelle Zahlen festgestellt werden. Bei den
Fahrern handelte es sich in allen Fällen um Lkw-Fahrer,
die nach eigenen Angaben bei der Suche nach einem freien
Parkplatz in den so genannten Sekundenschlaf fielen.
Diese Angaben konnten nach Einsichtnahme
der unfallaufnehmenden Polizeibeamten in die Schaublätter
gut nachvollzogen werden. Nach Zurücklegen einer
Wegstrecke von ca. 60–70 km (so weit liegen die
bewirtschafteten Rast- und Tankanlagen ungefähr
auseinander) senkte sich der Geschwindigkeitsaufschrieb bis zur
Grundlinie, ging nach 2–3 Minuten erkennbar wieder nach
oben und zeigt dem Kontrollierenden so an: Parkplatz gesucht,
vermutlich kein Platz frei und weitergefahren.
Eine weitere mögliche Ursache für
die Übermüdung könnte im Freizeitverhalten der
Lkw-Fahrer liegen. Nachdem sie die Woche über von ihren
Familien getrennt waren, könnte ein intensiv auf Freizeit
ausgerichtetes Verhalten erhebliche Schlafdefizite bei den
Fahrern verursachen, sodass sie am Sonntagabend nicht
ausreichend ausgeruht in die neue Arbeitswoche gehen.
Transparent wird dieses Problem bei Unfallaufnahmen mit der
vermutlichen Ursache Übermüdung. Durch ein zu
geringes Schlafangebot am Wochenende kommt es wenige Stunden
nach Fahrtantritt trotz subjektiv empfundener ausreichender
Ruhezeit zu Müdigkeitsattacken. Das kann zu folgenschweren
Verkehrsunfällen führen.
Dies trifft aber nicht nur für
Lkw-Fahrer zu. Die Dunkelziffer bei den verunglückten
Pkw-Fahrern ist wahrscheinlich – gerade in der
Urlaubsreisezeit – überdurchschnittlich hoch.
Eine deutliche Überschätzung der
Leistungsfähigkeit in Verbindung mit der Missachtung
körperlicher Signale bei einer monotonen Autobahnfahrt
– das sind ideale Grundvoraussetzungen für eine
Müdigkeitsattacke. Verkehrsteilnehmer mit
Schlafstörungen (und hier besonders ältere Personen)
sind besonders anfällig für Sekundenschlaf.
Die Unfallursache Müdigkeit
müssen wir von der Gefährlichkeit her mittlerweile
mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr gleichsetzen.
Die Polizei kann bei
Überprüfungen von Lkw anhand der Schaublätter
die geleisteten Stunden und die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften feststellen und im Ernstfall bei einer
Überschreitung die Weiterfahrt untersagen.
Aber was ist mit den vielen Pkw- oder
Gespannfahrern? Hier ist eine vorbeugende Kontrolle nicht
möglich. Erst wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen
ist, kann anhand der Spurenlage und/ oder der Aussage des
Fahrers von der Ursache Müdigkeit/Sekundenschlaf als
Unfallursache ausgegangen werden.
Auf Warnsignale achten
Übermüdung am Steuer (trotz
subjektiv als genügend empfundener Schlafmenge)
beschäftigt namhafte Schlafforscher in unserem Land. Jeder
Betroffene kann, wenn er die Warnsignale seines Körpers
beachtet, rechtzeitig geeignete Vorbeugungsmaßnahmen
treffen. Irritationen im Blickfeld (so genannter Tunnelblick),
trockener Mund und brennende Augen sind nur einige Warnsignale,
die vom Fahrzeugführer sofort beachtet werden müssen.
Das Radio lauter zu stellen, Fenster zu
öffnen und Luft ins Fahrzeuginnere zu lassen, sind nur
kurzfristige Lösungen und nicht dazu geeignet,
Müdigkeit auf Dauer fern zu halten.
Besser ist es, auf einen Rastplatz zu
fahren und der Forderung des Körpers nach Schlaf mit einem
„Nickerchen“ nachzukommen.
Jeder zweite Deutsche klagt über
schlechten und unregelmäßigen Schlaf. Nach Angaben
des Schlafmediziners Professor Dr. Jürgen Zulley soll es
bald möglich sein, mit einem neuen Müdigkeits-Test
erstmals Übermüdung zu definieren und damit messbar
zu machen.
Der überwiegende Anteil der
Verkehrsteilnehmer, die mit ihrem Fahrzeug wegen einer
Sekundenschlafattacke einen Unfall verursachten, hatte
erhebliche Schlafdefizite. Das trifft gleichermaßen auf
Pkw- wie Lkw-Fahrer zu; hier unterscheidet sich jeweils nur das
Ausmaß der Personen- und Sachschäden deutlich.
Die rechtlichen Bestimmungen im
Zusammenhang mit der Verursachung eines Verkehrsunfalls und der
Ursache Übermüdung (Sekundenschlaf) und die daraus
resultierenden Konsequenzen sind den meisten
Verkehrsteilnehmern nicht einmal ansatzweise bekannt.
In der Regel gibt es kein Einschlafen am
Steuer ohne vorherige Anzeichen, die auch von unerfahrenen
Fahrern festgestellt werden können. Daraus folgt, dass bei
erfahrenen Fahrzeugführern Angaben am Unfallort, sie
hätten vorher Ermüdungserscheinungen nicht
festgestellt, gänzlich unglaubwürdig sind. Dies ist
Grundlage für diverse höchst-/obergerichtliche
Urteile. Anzuführen sind hier beispielhaft die Urteile des
OLG Frankfurt vom 26.5.92-8U 184/91 und des BGH VRS 1721 / BGH
DAR 55 160 / BGH DAR 54 208.
Der Paragraph 1 StVO verpflichtet jeden
Fahrzeugführer, sich so zu verhalten, dass andere weder
geschädigt noch gefährdet werden. Im Paragraphen 2
Fahrerlaubnis VO (eingeschränkte Zulassung, nachfolgend
FEV) wird darauf hingewiesen, dass derjenige, der sich aufgrund
körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im
Verkehr bewegen kann, am Straßenverkehr nur teilnehmen
darf, wenn er Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht
gefährdet.
Wann droht Führerscheinentzug?
Sollte es trotz der Verpflichtung zur
Beachtung der Bestimmungen des § 1 StVO sowie § 2 FEV
zu einer Fahrt mit einem Fahrzeug und dabei zu einem
Verkehrsunfall mit der Ursache Übermüdung kommen,
greifen u. U. die Bestimmungen des § 315c StGB, und es
droht der Führerscheinentzug. Die Ordnungswidrigkeiten aus
FEV und StVO würden dann durch § 315c StGB
subsumiert.
Eine Straftat könnte dann in Betracht
kommen, wenn der Fahrzeugführer
Ermüdungserscheinungen ignoriert hat. Typische
Ermüdungserscheinungen sind die bereits vorhin
beschriebenen deutlichen Körpersignale.
Wenn durch diesen
körperlichen/geistigen Mangel (übermüdeter
Körper/Geist) eine so genannte Fremdgefährdung
entstehen würde – was bei einem Verkehrsunfall
(ausgenommen Alleinunfall) – immer zwangsläufig der
Fall ist, liegt bei entsprechendem Nachweis-/Beweisverfahren
(Aussage, Einfahrspur, Zeugenaussagen, Tagesablauf etc.) der
Verdacht einer Straftat vor. Gesetzgeber und Justiz betrachten
diesen Tatbestand als derart gefährlich, dass dieses
Verhalten vom reinen Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht mehr
getragen wird, sondern zu einem Straftatbestand führt.
(Jagusch/Henschel 35. Aufl. § 315c Randnummer 14, Seite
1414 Becksche Kurzkommentare )
Eine denkbare und auch folgerichtige
Maßnahme wäre dann u. U. die
Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins/der
Fahrerlaubnis, da diesem Verkehrsteilnehmer die Eignung zum
Führen eines Kraftfahrzeuges/zur Teilnahme am
Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer im Vorgriff
auf eine solch folgende richterliche Anordnung untersagt werden
könnte/sollte. (§ 69 StGB) Die polizeiliche
Sicherstellung des Führerscheins würde nach der
Maßgabe folgender Rechtsgrundlagen erfolgen: § 94
i.V.m. § 111a StPO i.V.m. § 69 StGB i.V.m. § 315
c StGB.
Um diese Konsequenzen auf der Basis
rechtlicher Bestimmungen auch durchführen zu können,
müssen im Vorfeld bisher in der polizeilichen Praxis
offensichtliche Grundsätze schon im Ermittlungsansatz
geändert werden.
Denn Unfälle und deren Folgen zu
reduzieren, ist das vorrangige Ziel der Autobahnpolizei in NRW.
Vor dem Hintergrund ständig steigender Zulassungszahlen
und der Zukunftsprognosen von Verkehrsexperten werden in der
Kategorie „Unfallursache Übermüdung“
ansonsten unnötigerweise weitere Menschenleben geopfert.
Daher sollten gemeinsame Bemühungen im präventiven
Bereich schnellstens zukunftsorientiert und zielgerichtet
umgesetzt werden.
Rainer Bernickel
Polizeihauptkommissar
Autobahnpolizei Münster
Leitungsstab SG 3
Hammer Str. 234
48153 Münster
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