Beispielsweise war man bisher oft davon ausgegangen, dass insulinpflichtige Diabetiker nicht als Bus- oder LKW-Fahrer arbeiten und Patienten mit hohem Blutzuckerlangzeitwert (HbA1c) überhaupt nicht Auto fahren dürfen. Das ist mittlerweile überholt: Die meisten Diabetespatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, da die Unfallhäufigkeit bei Diabetes (im Gegensatz zu einer obstruktiven Schlafapnoe) kaum erhöht ist. Problematisch wird es erst dann, wenn ein Diabetiker zwei oder mehr schwere Unterzuckerungen pro Jahr im Wachzustand erleidet. Auch Begleiterkrankungen spielen eine Rolle: Diabetische Nervenschädigungen (Polyneuropathien) können die Patienten beispielsweise beim Bedienen der Pedale behindern. Auch Sehstörungen oder ein diabetischer Fuß können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine fachärztliche Untersuchung empfehlenswert. Vorübergehend fahruntauglich sind Diabetiker während der Einstellung auf Insulin oder bei anderen Therapieumstellungen und schwerwiegenden Stoffwechselentgleisungen: Sie dürfen sich erst dann wieder ans Steuer setzen, wenn ihre Blutzuckerwerte stabil sind.
Quellen:
S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr. https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/2017/Leitlinie_S2e_Diabetes_und_Stra%C3%9Fenverkehr_Endfassung.pdf
Erstmals bewertet eine Leitlinie die Fahrtauglichkeit bei Diabetes in Europa. www.aerzteblatt.de/nachrichten/92018/Erstmals-bewertet-eine-Leitlinie-die-Fahrtauglichkeit-bei-Diabetes-in-Europa